Als Netzbetreiber bereiten wir uns intensiv auf die gesetzlich vorgesehene Einführung von intelligenten Messsystemen ab 2020 vor. Basis für die Vorbereitung der Einführung der intelligenten Messsysteme ist das neue Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vom 02. September 2016.
Folgende Kunden erhalten demnach ein intelligentes Messsystem:
Die herkömmlichen Ferrariszähler messen den Energieverbrauch elektromechanisch und werden vor Ort abgelesen. Die neuen intelligenten Messsysteme können im Gegensatz dazu kommunizieren und die erhobenen Messdaten über sichere Datenverbindungen an den Energielieferanten und den Stromnetzbetreiber versenden. Eine Zählerablesung ist dann nicht mehr nötig. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch wertvolle Ressourcen. So entfallen für alle Kunden mit intelligenten Zählern Druck und Versand der Ablesekarten.
Es ist eine Vorgabe der Europäischen Union, die Energieeffizienz deutlich zu steigern – und deshalb 80 Prozent aller Haushalte mit intelligenten Messsystemen auszustatten. Unser Ziel als Netzbetreiber ist es, ein zukunftssicheres Stromnetz für unsere Kunden aufzubauen. Bisher musste unser Stromnetz Energie von großen zentralen Kraftwerken aus auf die Verbraucher verteilen. Der gesetzlich geforderte Ausbau der Erneuerbaren Energien brachte jedoch eine starke Veränderung mit sich: Nun speisen Betreiber von stromproduzierenden Anlagen ihren Strom dezentral, an unterschiedlichen Stellen und in variablen Mengen in das öffentliche Netz ein. Waren die Stromleitungen bisher gewissermaßen Einbahnstraßen, so gibt es jetzt auch Gegenverkehr. Dadurch ändern sich die Anforderungen an das Stromnetz und seinen Betrieb grundlegend. Alle Beteiligten – also Erzeuger, Verbraucher aber auch Energiespeicher – werden in dem neuen Stromnetz miteinander verbunden sein.
Intelligente Messsysteme können bei Einspeisern und Verbrauchern im Netz die Energieströme zeitgleich erfassen und steuern und bilden somit die Schnittstelle zum intelligenten Energienetz.
Eine moderne Messeinrichtung spiegelt den tatsächlichen Elektrizitätsverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit wider. Sie kann über ein Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden.
Ein intelligentes Messsystem ist nach der gesetzlichen Definition „eine in ein Kommunikationsnetz eingebundene Messeinrichtung zur Erfassung elektrischer Energie, die den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt“ (§ 21d Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)). Das intelligente Messsystem besteht aus einer oder mehreren modernen Messeinrichtungen (elektronischer Strom- bzw. Gaszähler) und einem Kommunikationsmodul, dem sogenannten Gateway. Das intelligente Messsystem erhebt und übermittelt die Verbrauchsdaten verschlüsselt und sicher.