Damit ein Grundstück bebaut werden kann, muss es erschlossen sein. Sobald eine Kommune ein Baugebiet ausweist, sorgt sie auch für die sogenannte Erschließung. Das heißt, sie baut Straßen als Zuwege und sorgt für die Anlage von Ver- und Entsorgungsleitungen unter anderem für Wasser, Abwasser und Energie wie Strom oder Gas. Diese Kosten gibt sie im Rahmen der Erschließungskosten weitgehend an die Käufer der Grundstücke weiter. Für den Hausanschluss, also die Verbindung zwischen dem Gebäude und dem öffentlichen Leitungsnetz, kommt der Besitzer allein auf.