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Schnell und unkompliziert zur Ladeeinrichtung

Schnell und unkompliziert zur Ladeeinrichtung
Foto: Bayernwerk AG

Immer mehr Kommunen interessieren sich für eine eigene Ladeeinrichtung. Doch was ist bei Anmeldung und Installation zu beachten? Fragen und Antworten auf einen Blick.

Was ist als erstes zu tun?

Informieren Sie sich nach dem zuständigen Kundencenter in Ihrer Region. So wissen Sie, welches Kundencenter die Anmeldung Ihrer Wallbox prüft. Das Bayernwerk empfiehlt, die Installation und Anmeldung der Ladeeinrichtung von einem Fachbetrieb oder konzessionierten Elektriker durchführen zu lassen. Dabei unterstützt Sie auch die Installateursuche des Bayernwerks. Der Installateur berät sie ausführlich, erstellt ein Angebot und übernimmt dann die Installation und Anmeldung im Online-Anmeldeportal des Bayernwerks.

Muss die Ladeeinrichtung beim Netzbetreiber angemeldet werden?

Ja, sowohl stationäre Ladeinfrastruktur (zum Beispiel Wallboxen) als auch mobile Ladeinfrastruktur müssen nach §19 Abs. 2 NAV* dem örtlichen Netzbetreiber gemeldet werden. Darüber hinaus gelten die technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Bayernwerks:

  • Ladeeinrichtungen, die in Summe 12 Kilovoltampere (kVA) oder weniger Leistung aufweisen, sind nur anmeldepflichtig.
    Beispiel: Sie haben eine Wallbox mit 11 Kilowatt (kW). Dann beträgt die Summenbemessungsleistung weniger als 12 kVA und Ihre Wallbox ist nur anmeldepflichtig.
  • Ladeeinrichtungen, deren Gesamtleistung 12 kVA überschreiten, sind zudem zustimmungspflichtig.

Beispiel: Sie haben zwei Wallboxen mit 11 kW oder eine Wallbox mit 22 kW. Dann beträgt die Summenbemessungsleistung mehr als 12 kVA und ist folglich anmelde- und zustimmungspflichtig.

Das Bayernwerk prüft dann, ob die Ladeeinrichtung problemlos in das bestehende Stromnetz integriert werden kann. Die Überprüfung ist für Sie kostenlos und Sie können innerhalb von acht Wochen mit einer Rückmeldung rechnen.

Muss der Netzanschluss verstärkt werden?

Ihr Installateur überprüft die erforderliche Absicherung des Netzanschlusses. Das Bayernwerk prüft zusätzlich, ob aus dem Stromnetz ausreichend Leistung bereitgestellt werden kann oder ob eine Verstärkung notwendig ist. Ist der Netzanschluss ausreichend dimensioniert, fallen keine weiteren Kosten an. Ist eine Verstärkung oder ein Neubau möglich, entstehen für Planung und Bau zusätzliche Kosten und eventuell Wartezeiten.

Ist für die Ladeeinrichtung ein separater Stromzähler nötig?

Nein, ein separater Stromzähler ist nicht erforderlich, außer Sie wünschen eine separate Abrechnung oder möchten „intelligent“, also netzdienlich, laden.

Was ist intelligentes (netzdienliches) Laden und welche Vorteile hat es?

Sie können sich für eine freiwillige Steuerung der Ladeeinrichtungen im Niederspannungsnetz Ihrer Kommune nach §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) entscheiden. Bei besonders hoher Auslastung im Stromnetz kann das Bayernwerk dann die maximale Leistung der Ladeeinrichtung begrenzen. Das erfolgt in Abstimmung mit Ihnen und in der Regel ohne Komforteinbuße. Der Vorteil: Ihre Kommune profitiert von dauerhaft reduzierten Netzentgelten, was Ihre Stromkosten senkt. Ihr Installateur überprüft mit dem zuständigen Kundencenter des Bayernwerks, ob ein separater Zähler nach §14a EnWG nötig ist oder ob bereits eine vorhandene §14a EnWG-Anlage, etwa eine Wärmepumpe, genutzt werden kann. Für einen neuen Zähler fallen Montage- und Betriebskosten an.

Laden leicht gemacht

Weitere Fragen und Antworten rund um die Ladeeinrichtungen finden Sie hier. Für öffentliche Ladestationen und -möglichkeiten für den kommunalen Fuhrpark oder die Beantragung von Fördermitteln stehen Kommunen auch die Experten von bayernwerk e-mobil mit Rat und Tat zur Seite.

* Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV)