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Alarmstufe Gas – was heißt das?

Alarmstufe Gas – was heißt das?
Foto: Carmen Dirschel/Bayernwerk AG

Die Versorgung mit Erdgas ist angespannt. Deshalb kommt der Notfallplan Gas des Bundeswirtschaftsministeriums zum Einsatz. Der kennt drei Stufen – hier der Überblick.

Stand heute, also Mitte Juli, ist immer noch die zweite Stufe, die Alarmstufe des Notfallplans Gas aktuell. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck rief sie am 29. Juni aus. Die Alarmstufe bedeutet, dass eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Da der Markt aber noch in der Lage ist, diese Störung oder Nachfrage allein zu bewältigen, müssen keine nicht-marktbasierten Maßnahmen ergriffen werden. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich daher mit der Alarmstufe erst einmal nichts. Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet. Entscheidend ist, dass die Bundesregierung für das Szenario einer erheblichen Reduktion der Gasimportmengen jetzt die erforderlichen Rahmenbedingungen schafft, um die Handlungsfähigkeit sicherzustellen und die Märkte und Gasversorgung zu stabilisieren. Und auch wenn es zu Versorgungsengpässen im kommenden Winter kommen sollte, sind private Haushalte und soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser besonders geschützt.

Für die Bayernwerk AG (Bayernwerk) gibt es insofern keine Veränderung des Tagesgeschäftes, allerdings wird die Situation mit erhöhter Aufmerksamkeit in Richtung Gastransportnetzbetreiber und Markt beobachtet. Bis dato ist auch keine Aufforderung zur Gasreduzierung für Kunden des Bayernwerks erfolgt und wird auch derzeit nicht erwartet. Die Prozesse sind weiterhin stabil und werden für die kommende Heizperiode geschärft. Die Netzstabilität ist gewährleistet und nicht gefährdet. Durch das Ausrufen dieser Stufe wird immer noch davon ausgegangen, dass der Markt die Störung alleine bewältigen kann.
Dass die Alarmstufe ausgerufen wurde, war erwartet worden. Die drastische Reduzierung der russischen Erdgaslieferungen durch Nord Stream 1 um etwa 60 Prozent hat dies erforderlich gemacht.

Handlungsfähigkeit sicherstellen


Der Alarmstufe vorausgegangen war die Frühwarnstufe. Wie ihr Name schon vermuten lässt, soll sie die Öffentlichkeit vorbereiten. Sie wird dann ausgerufen, wenn ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise eine erhebliche Verschlechterung der Gasversorgungslage in Zukunft vermuten lassen.

Durch die aktuell stattfindende zehntägige Routine-Wartung der Nord-Stream-1-Pipeline könnte sich die Situation auf dem Gasmarkt aber weiter anspannen. Eventuell wird es dann notwendig werden, die dritte Stufe, die Notfallstufe, auszulösen. Per Definition des Notfallplans muss dafür aber eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere beträchtliche Verschlechterung der Versorgungslage vorliegen, bei denen die marktbasierten Maßnahmen nicht mehr ausreichen, um die Situation zu entschärfen. Daher wird der Staat direkt eingreifen, um die Gasversorgung sicherzustellen. Entscheidend wird sein, dass die Bundesregierung für das Szenario einer erheblichen Reduktion der Gasimportmengen dann die erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen hat, um die Handlungsfähigkeit der relevanten Akteure sicherzustellen und die Märkte und Gasversorgung zu stabilisieren. Und auch wenn es zu Versorgungsengpässen im kommenden Winter kommen sollte, sind private Haushalte und soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser besonders geschützt.
Das Bayernwerk ist auch auf diese Alarmstufe vorbereitet.