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Licht aus – und zusätzlich sparen

Licht aus – und zusätzlich sparen
LED-Straßenleuchten sind Vorbilder der Energieeffizienz und können den Energieverbrauch erheblich senken. (Foto: Johann Lichtl)

Schalten Kommunen ihre Straßenbeleuchtung nachts zeitweise ab, können sie noch mehr Energie einsparen. Doch das will gut überlegt sein. Worauf dabei zu achten ist, erklärt Bayernwerk-Experte Daniel Pangerl.

Das nachhaltigste und größtmögliche Energieeinsparpotenzial ist es, wenn eine Kommune ihre Straßenbeleuchtung vollständig auf LED umstellt. Bis zu 70 Prozent der Energie können mit den effizienten Leuchten eingespart werden – und sogar noch mehr, wenn sie nachts zeitweise abgeschaltet werden.

Wie können Kommunen in Sachen LED noch sparen?

Daniel Pangerl: Derzeit testen wir Hybridleuchten, das sind LED-Solarleuchten mit Niederspannungsanschluss. Bei dieser Lösung können bis zu 90 Prozent Energie eingespart werden. Das eignet sich vor allem im Neubau für Anlieger- und Radwege, aber auch für die Umrüstung von Bestandsleuchten. Ein ähnlich hohes Einsparpotenzial bietet unsere smarte Lösung, also eine Umstellung auf LED-Leuchten mit Bewegungsmeldern. Den Energieverbrauch nahezu auf Null setzen kann man mit autarken Systemen, wie Solarleuchten. Sie kommen zum Beispiel bei Bushaltestellen zum Einsatz. Ab Anfang nächsten Jahres bieten wir hier übrigens eine Plug-and-Play-Hybridlösung an: Es wird nur der Leuchtenkopf getauscht, der ein Photovoltaik-Panel mit integriertem Akku enthält und ans Stromnetz angeschlossen ist.

Das Licht zeitweise komplett ausschalten – wie das?

Daniel Pangerl: Meine Kollegen und ich analysieren gemeinsam mit den kommunalen Vertretern vorab sehr genau, wo die Straßenbeleuchtung komplett abgeschaltet werden kann, etwa in verkehrsberuhigten Bereichen. Umsetzen lässt sich das dann recht schnell. Innerhalb nur eines Monats könnte man die Beleuchtung so umstellen, dass sie – zum Beispiel während des Winters – für vier Stunden zwischen 01:00 Uhr und 05:00 Uhr morgens komplett ausgeschaltet wird. Eine Ausnahme ist Oberfranken: Hier ist ein Abschalten zwischen 01:00 und 04:00 möglich. Die Umsetzung weiterer Varianten ist vorab technisch zu klären.

Wie viel Energie lässt sich dadurch sparen?

Daniel Pangerl: Wird die Straßenbeleuchtung für vier weitere Stunden zwischen 01:00 Uhr und 05:00 Uhr morgens abgeschaltet, können bei einer konventionellen Leuchte ohne Dimmung bis zu 36 Prozent Energie eingespart werden. Bei LED-Leuchten mit bestehender Dimmung um 50 Prozent zwischen 01:00 Uhr und 05:00 Uhr können weitere 22 Prozent eingespart werden, wenn sie in diesem Zeitraum komplett abgeschaltet werden. Bei LED-Leuchten, die zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr auf 50 Prozent gedimmt werden, beträgt das Einsparpotenzial bei einer Abschaltung zwischen 01:00 Uhr und 05:00 Uhr weitere sieben Prozent.

Wie ist das technische Vorgehen und welche Kosten fallen an?

Daniel Pangerl: Eine Abschaltung der Straßenbeleuchtung zwischen 01:00 Uhr und 05:00 Uhr morgens kann durch Umklemmen der Schalteinheiten realisiert werden. Dafür muss jede Schalteinheit angefahren und umgebaut werden. Die Kosten werden individuell für jedes Projekt kalkuliert.

Was ist noch bei einer Abschaltung zwischen 01:00 Uhr und 05:00 Uhr zu beachten?

Daniel Pangerl:

  1. Eine pauschale Aussage, ob einzelne Leuchten abgeschaltet werden können, ist nicht möglich. Der Aufwand für die Umverdrahtung von Leuchten, die dafür meistens erfolgen muss, ist sehr hoch und nur in manchen Fällen möglich. Von jetzt auf gleich können nur zusammenhängende Beleuchtungsstränge abgeschaltet werden. Somit sind in der Zeit von 01:00 Uhr bis 05:00 Uhr alle Querungshilfen, Zebrastreifen usw. unbeleuchtet.
  2. Alle Straßenbeleuchtungsmasten, die nicht die ganze Nacht brennen, müssen mit einem weiß-rot-weißen Band gekennzeichnet werden.
  3. Im Notfall können Rettungskräfte die Straßenbeleuchtung nicht selbst einschalten.
  4. Rechtliche Belange, etwa die Beleuchtungspflicht nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz, müssten mit der Versicherung der jeweiligen Kommune geklärt werden. Die Kommunalversicherung stuft die Abschaltung der Straßenbeleuchtung für beispielsweise einen Zeitraum von 01:00 bis 05:00 Uhr haftungsrechtlich als sehr bedenklich ein.
  5. Auch wenn eine Abschaltung von bereits verbauten LED-Leuchten mit Dimmung möglich ist, sind diese nicht für einen solchen Betrieb ausgelegt. Somit verlieren Leuchten, die sich in der Garantiezeit befinden, gegebenenfalls die Garantieansprüche.
  6. Die entstehenden Kosten für die Maßnahme sind von der Kommune zu tragen.

Was empfehlen Sie? Zeitweise abschalten – ja oder nein?

Daniel Pangerl: LED ist die effizienteste Beleuchtungstechnik und benötigt zur Beleuchtung nicht nur die geringste Energie, sondern kann heutzutage auch mit einer automatischen Dimmung verbaut werden. Wenn Kommunen noch mehr Energie einsparen möchten, empfehle ich, erst einmal die bestehenden Leuchten auch auf LED umzurüsten. Im Netzgebiet des Bayernwerks beträgt der Anteil der LED-Technik 60 Prozent – da geht noch mehr.

Warum das Licht nachts nicht einfach komplett ausschalten?

Daniel Pangerl: Kommunen unterliegen gemäß Artikel 51 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes einer Beleuchtungspflicht. Als Bayernwerk beziehen wir hier zudem klar Position. Die Straßenbeleuchtung nachts ganz abzuschalten, entspricht nicht unserem Anspruch. Sicherheit geht vor. Kriminalität und die Gefahr von Unfällen steigen bei nächtlicher Dunkelheit auf den Straßen. Und schließlich ist es bei Unfällen auch wichtig, dass Polizei, Feuerwehr oder Krankenwagen auf ausgeleuchteten Wegen zur Unfallstelle finden.

 


Sie haben Fragen rund um die LED-Technik und die Straßenbeleuchtung Ihrer Kommune? Gehen Sie gern auf Ihren Kommunalbetreuer zu. Er unterstützt Sie gern!