
Inhaltsverzeichnis
Durch die kommunale Wärmeplanung wird die Wärmeversorgungsstruktur gezielt auf erneuerbare Energien umgerüstet – eine langfristige, strategische Maßnahme mit dem Ziel der klimaneutralen Wärmeversorgung in ganz Deutschland. Angesichts dessen, dass der Wärmesektor (Raumwärme, Warmwasser, Prozesswärme) jährlich für rund 40 % der energiebedingten CO2-Emissionen in Deutschland verantwortlich ist, gewinnt der Wärmesektor bei der Energiewende immer mehr an Bedeutung. Erfahren Sie beim Bayernwerk mehr darüber, was das für Ihre Kommune bedeutet und was sich in Zukunft ändern wird.
Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung ist eine Antwort auf die Herausforderungen des Klimawandels und der Energiewende. Die Wärmeversorgung in Städten und Gemeinden soll nachhaltig und effizient gestaltet werden, um klimaschädliche CO2-Emissionen zu reduzieren. Bei der kommunalen Wärmeplanung werden verschiedene Aspekte berücksichtigt, das große Ziel dabei ist die Schaffung einer klimafreundlichen Wärmeversorgung bis zum Zieljahr 2045. Bayern hat sich ein noch ambitionierteres Ziel gesetzt: 2040.
Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung werden Bestandsanalysen und Potenzialanalysen durchgeführt, um die vorhandenen Ressourcen und das Potenzial für erneuerbare Energiequellen und Abwärmepotenziale zu ermitteln.
Was ist das Gebäudeenergiegesetz?
Parallel ist die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) - des sogenannten Heizungsgesetzes – in Arbeit. Es zielt darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen. Geplant ist, dass ab Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben wird.
Dreh- und Angelpunkt für bestehende Heizungen soll eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung sein. Erst wenn diese vorliegt, sollen die Vorgaben des Gesetzes zum Heizen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien auch für Bestandsgebäude gelten.
Klimaschutz und Energiewende: Was soll das Wärmeplanungsgesetz regeln?
Kaum ein geplantes Gesetz wurde in der Vorbereitungsphase derart leidenschaftlich diskutiert wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Diese Intensität ist verständlich, da es nahezu jeden betrifft, der im Winter bei angenehmen Temperaturen wohnen möchte – und der Wechsel der Heizanlage kann mit beträchtlichen Kosten verbunden sein. Im Hintergrund des GEG arbeitet das Wirtschaftsministerium an einer weiteren Reform, die bei der Wärmewende eine Schlüsselrolle einnehmen dürfte: das Wärmeplanungsgesetz. Dabei ist die zentrale Zielsetzung der Bundesregierung, die Wärmeerzeugung in Deutschland auf klimaneutral umzustellen – also weitgehend ohne fossile Brennstoffe. Mittels des Wärmeplanungsgesetzes verpflichtet der Bund die Länder dazu, verbindliche Pläne zur klimaneutralen Umgestaltung ihrer Wärmeinfrastruktur zu erstellen. Die Umsetzung dieser Pläne kann jedoch auf kommunaler Ebene erfolgen, da dort eine umfassendere Expertise vorhanden ist. Dies bietet den Bürgern vor allem eine wichtige Orientierung: Wenn jemand in einem Gebiet lebt, das bald an ein Fernwärmenetz angeschlossen wird, ist eine kostspielige Investition in eine Wärmepumpe womöglich nicht notwendig. Andererseits können Gebiete ohne solche Wärmenetze ihre Heizsysteme mit möglichen Fördermitteln anpassen.
Chancen & Vorteile für Kommunen
Die frühzeitige Akteursbeteiligung ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für eine umsetzungsorientierte Kommunale Wärmeplanung. Die relevanten Akteurinnen und Akteure sollten mit passenden Beteiligungsformaten – vom Informieren, über das Aktivieren und Konsultieren bis zum Mitgestalten – involviert werden.
Bereits durchgeführte kommunale Wärmeplanungen zeigen, dass die aktive Einbindung der Akteurinnen und Akteure entscheidend ist, um deren Expertise voll zu nutzen, ihre Bereitschaft und ihr Verständnis für die Umsetzung zu stärken und Verantwortlichkeiten für Handlungsstrategien und Maßnahmen festzulegen. Eine erfolgreiche Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung kann und wird gelingen, wenn sie vor Ort als Gemeinschaftsprojekt verstanden und akzeptiert wird. Eine der ersten Überlegungen ist daher, welche Akteure sind in welcher Weise an dem Prozess zu beteiligen? Bei der Überlegung ist zu berücksichtigen, dass Akteurinnen und Akteure, die aktiv am Prozess beteiligt sind, durch ihr Fachwissen den Prozess und dessen Ergebnis verbessern und wichtige Türöffner und Fürsprecher für die Gestaltung der weiteren Zusammenarbeit sein können.
Die kommunale Wärmeplanung bringt für Kommunen großes Potenzial mit sich. Die Wärmeplanung bietet eine aussichtsreiche Perspektive für Kommunen, um ökologische Verantwortung zu übernehmen, Kosten zu senken und eine lebenswerte Umgebung für ihre Bürger zu schaffen:
- Klimaschutz: Durch kommunale Wärmeplanung können Kommunen einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten, indem sie auf nachhaltige Energiequellen umstellen und CO2-Emissionen reduzieren.
- Energieeffizienz: Durch eine optimierte Wärmeversorgung können Kommunen ihre Energieeffizienz steigern und so Ressourcen schonen.
- Nachhaltigkeit: Die Umstellung auf erneuerbare Energien fördert die Nachhaltigkeit der Energieversorgung und reduziert die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen.
- Regionale Wertschöpfung: Die Nutzung erneuerbarer Energien vor Ort schafft regionale Wertschöpfung und stärkt die lokale Wirtschaft.
- Innovationsförderung: Kommunale Wärmeplanung eröffnet Möglichkeiten für innovative Technologien und Geschäftsmodelle im Bereich der Energieversorgung.
- Kosteneinsparungen: Die effiziente Nutzung von Energiequellen kann langfristig zu Kosteneinsparungen bei der Wärmeversorgung führen.
- Wohnqualität: Eine umweltfreundliche Wärmeversorgung trägt zur Verbesserung der Wohnqualität bei und sorgt für angenehme Temperaturen auch im Winter.
- Bürgernähe: Durch die Gestaltung einer nachhaltigen Wärmeversorgung können Kommunen das Bewusstsein für Energieeffizienz und Umweltschutz in der Bevölkerung stärken.
Zielgruppe und Verpflichtungen – wen betrifft die kommunale Wärmeplanung?
Durch kommunale Wärmeplanung soll die Heizinfrastruktur in Städten und Gemeinden auf umweltfreundliche Weise modernisiert werden. So soll langfristig eine höhere Energieeffizienz und CO2-Reduktion erreicht werden. Doch nicht nur Gebiete, die aktiv an der Gestaltung einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Wärmeversorgung interessiert sind, sind betroffen, denn die kommunale Wärmeplanung soll verpflichtend flächendeckend für alle eingeführt werden.
Ablauf der kommunalen Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung läuft über mehrere Schritte ab. Hier ist der übliche Ablauf:
1. Eignungsprüfung
Im Rahmen der Eignungsprüfung werden noch keine Daten erhoben. Sie bezieht sich auf Wärme- und Wasserstoffnetze. Ein verkürzte Wärmeplanung ist möglich, genauso wie eine erneute Prüfung im Rahmen der Fortschreibung.
2. Bestandsanalyse
Bei der Bestandsanalyse werden der aktuelle Wärmebedarf, der Verbrauch und die damit einhergehenden Treibhausgasemissionen erhoben. Diese Daten werden unter Berücksichtigung von Gebäudetypen, Baualtersklassen sowie Versorgungsstrukturen aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern erfasst.
3. Potenzialanalyse
Die Potenzialanalyse zeigt Möglichkeiten zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in verschiedenen Sektoren wie Haushalte, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, Industrie und öffentlichen Einrichtungen auf. Zudem werden lokale Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärmepotenziale ermittelt.
4. Zielszenario
Die Aufstellung eines Zielszenario soll aufzeigen, wie der zukünftigen Wärmebedarf durch erneuerbare Energien gedeckt werden kann, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Hierbei wird eine räumlich detaillierte Beschreibung der benötigten Versorgungsstruktur im Jahr 2040 erstellt, inklusive eines Zwischenziels für 2030. Dies erfolgt durch die Identifikation geeigneter Bereiche für Wärmenetze und Einzelversorgung.
5. Wärmewendestrategie
Die Wärmewendestrategie formuliert einen Fahrplan zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans. Dabei werden konkrete Maßnahmen, Prioritäten und ein Zeitplan für die kommenden Jahre ausgearbeitet. Es werden konkrete Ziele zur erforderlichen Energieeinsparung und zum Aufbau der künftigen Energieversorgungsstruktur gesetzt.
Kommunale Wärmeplanung in Bayern
Das Bundesgesetz für die Kommunale Wärmeplanung soll bis Ende des Jahres 2023 verabschiedet werden. Dieses Gesetz nimmt aber noch nicht die Kommunen in die Pflicht, sondern verpflichtet vielmehr die Bundesländer dazu eigene Gesetze zu verabschieden. Dabei gibt das Bundesgesetz ein Mindestmaß an die kommunale Wärmeplanung vor. Den Ländern steht es frei die Landesgesetzgebung über das Bundesgesetz hinaus zu verschärfen.
Diese Rechtsgrundlage gibt es in Bayern im Bayerischen Klimschutzgesetz bisher noch nicht.
- Die Implementierung einer flächendeckenden Wärmeplanung in den kommenden drei bis fünf Jahren wird als anspruchsvoll angesehen, wobei mögliche Engpässe bei Ingenieurbüros befürchtet werden.
- Schornsteinfeger sollen Gebäude-Daten sammeln.
- Bis ein entsprechender Plan vorliegt, betrifft die kommunale Wärmeplanung vorerst Endverbraucher oder ihre bestehenden Heizsysteme nicht.
Häufig gestellte Fragen zur kommunalen Wärmeplanung
Gleich weitere Informationen anfragen
Wir und im Besonderen unser Tochterunternehmen Bayernwerk Netz GmbH sind Ihr Partner für die kommunale Wärmeplanung und für weitere Planungen darüber hinaus auf dem Weg zur Klimaneutralität.
Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus und ein Kundenberater der Bayernwerk Netz GmbH wird sich bei Ihnen melden.