Musterverträge
Musterverträge für den Netzzugang nach § 20 EnWG
Lieferantenrahmenvertrag
Dieser Vertrag vermittelt dem Lieferanten den Zugang zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz der E.ON Bayern AG und regelt die Rechte und Pflichtender Vertragspartner betreffend den Zugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz zum Zwecke der Belieferung von Letztverbrauchern, die an das Elektrizitätsversorgungsnetz des Netzbetreibers angeschlossen sind.
Netznutzungsvertrag
Der Netznutzungsvertrag vermittelt dem Netznutzer den Zugang zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz der E.ON Bayern AG und regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner betreffend den Zugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz zum Zwecke der Entnahme elektrischer Energie. Voraussetzung für die Netznutzung ist das Bestehen eines reinen Stromliefervertrages (ohne Netznutzung) zwischen dem Netznutzer und einem oder mehreren Stromlieferanten.
Anschlussnutzungsvertrag
Gegenstand dieses Vertrages ist die Anschlussnutzung eines letztverbrauchenden Kunden. Er regelt die Rechte und Pflichten, die sich aus der Belieferung über diesen Anschluss und dessen Nutzung zur Entnahme von Elektrizität ergeben und wird zwischen dem Anschlussnutzer und der E.ON Bayern AG geschlossen.
Verträge im Messwesen
Messrahmenvertrag
Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Netzbetreiber und Messdienstleister im Zusammenhang mit der Durchführung der Messung im Sinne des § 3 Nr. 26 c EnWG unabhängig von der Energieflussrichtung.
Messstellenrahmenvertrag
Dieser Vertrag regelt die Voraussetzungen sowie die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs § 3 Nr. 26 b EnWG und gegebenenfalls der Messung § 3 Nr. 26 c EnWG in den Bereichen Elektrizität und/oder Gas durch einen vom Anschlussnutzer beauftragten Messstellenbetreiber im Netzgebiet des Netzbetreibers.
