Geltende Netzentgelte § 17 und 27 Abs. 1 GasNEV
Die von der E.ON Bayern AG gemäß § 23a Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes bei der bayerischen Landesregulierungsbehörde beantragten Netzentgelte Gas wurden mit Wirkung zum 01.01.2009 in nachfolgender Form genehmigt (siehe Preisblätter, gültig vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009).
Bei Vorliegen von Änderungen nach § 4 Abs. 3 der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (ARegV) hat eine Anpassung der Erlösobergrenze durch den Netzbetreiber jeweils zum 1. Januar eines Kalenderjahres zu erfolgen. Die E.ON Bayern AG hat unter Berücksichtigung dieser Änderungen und der Anpassung nach § 4 Abs. 4 ARegV die neue ab dem
1. Januar 2013 geltende Erlösobergrenze ermittelt. Gemäß § 17 Abs. 2 ARegV passt die E.ON Bayern AG die Netzentgelte zum 01. Januar 2013 an.
Das Preissystem ist nach dem Kostenverursachungsprinzip gestaltet, das heißt, jeder Nutzer des Netzes der E.ON Bayern AG zahlt nur die von ihm in Anspruch genommenen Dienstleistungen.
E.ON Bayern AG garantiert allen Kunden für die Nutzung ihres Netzes eine faire Behandlung nach objektiven und einheitlichen Kriterien.
