Anmeldung zur Direktvermarktung nach § 33a EEG 2012
Gemäß der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die zum 1. Januar 2012 in Kraft trat, gibt es neue Formen der Direktvermarktung für Anlagenbetreiber/-innen.
- Direktvermarktung zum Zwecke der Inanspruchnahme der Marktprämie (§ 33b, Nr. 1)
- Direktvermarktung zum Zwecke der Verringerung der EEG-Umlage durch ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) nach § 39 (§ 33b, Nr. 2)
- Sonstige Direktvermarktung (§ 33b, Nr. 3) mit Auszahlung der vermiedenen Netznutzungsentgelte an den Anlagenbetreiber
Wir können eine fristgerechte Anmeldung nur gewährleisten, wenn Sie den Wechsel in die Direktvermarktung nach dem EEG 2012 spätestens vor Beginn des jeweils vorangegangenen Kalendermonats bei dem Netzbetreiber anzeigen (zum Beispiel gewünschter Beginn der Direktvermarktung im März 2012, späteste Meldung bis 31. Januar 2012).
Achtung:
Mit dem 19.11.2012 müssen (gemäß Nr. 3 a des Beschlusses BK6-12-153 vom 29.10.2012 zur Festlegung von Marktprozessen für Einspeisestellen) für die An-/ Um-/ Abmeldung von Anlagen zur Direktvermarktung ab dem 01.01.2013 die neuen Formulare der Bundesnetzagentur verwendet werden, welche seitlich aufgeführt sind.
Die Übermittlung dieser Formulare an den Netzbetreiber hat angelehnt an Ziffer 3 des Beschlusses
BK6-12-153
- per E-Mail
- mit dem Betreff "Einspeisermeldung" (siehe BK6-12-153, Nr. 3 b)
- im Format XLS
an unsere einheitliche E-Mail-Adresse Direktvermarktung@eon-bayern.com zu erfolgen.
Da das Formular unterzeichnet werden muss, ersuchen wir Sie uns aus datenschutzrechtlichen Gründen möglichst gleichzeitig als weitere Unterlagen
- die vorherigen Formulare als PDF mit Unterschrift und Stempel versehen
- und die Vollmacht des Anlagenbetreibers
zu zuschicken.
Das Zusatzblatt ist nur dann zusätzlich auszufüllen, wenn mehrere Anlagen über eine Zählpunktbezeichnung abgerechnet werden.
Sollte der Zahlungsempfänger vom Anlagenbetreiber abweichen, so bitten wir Sie, uns das seitlich aufgeführte zusätzliche Formular „Zusatzblatt für die Abrechnung“ zusammen mit der „Einspeisermeldung“ zukommen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass Sie auch bei bereits bestehender Direktvermarktung eine Änderung der Direktvermarktungsform, eine Änderung der prozentualen Anteile oder bei einem gewünschten Wechsel zurück in die EEG-Vergütung dies bis vor Beginn des vorangegangenen Monats anhand der ausgefüllten Formulare bei uns melden müssen.
Weitere Informationen sowie den Beschluss BK6-12-153 finden Sie unter
Bundesnetzagentur, Beschluss BK6-12-153
Managementprämienverordnung – MaPrV vom 02.11.2012
Ab dem 01.01.2013 gilt für EEG-Anlagen, die Strom aus Windenergie oder solarer Strahlungsenergie erzeugen, eine Neuregelung zur Höhe der Managementprämie.
Diese Neuverordnung unterscheidet zwischen nicht fernsteuerbaren und fernsteuerbaren Anlagen, und regelt entsprechend die Höhe der auszuzahlenden Managementprämie, die Teil der Marktprämie ist.
Anlagen ohne Fernsteuerbarkeit nach §3 MaPrV erhalten automatisch ab dem 01.01.2013 eine verringerte Managementprämie!
Für den erforderlichen Nachweis stellen wir ein standardisiertes Formular "Erklärung zur Fernsteuerbarkeit nach §3 der MaPrV zum Erhalt der erhöhten Managementprämie" zur Verfügung, welches seitlich aufgeführt ist.
Der Anspruch auf die erhöhte Managementprämie gilt ab dem ersten Tag des Kalendermonats, der auf den Zeitpunkt folgt, an dem die Anforderungen an fernsteuerbare Anlagen nach §3 Absatz 1 der MaPrV erstmals erfüllt wurden.
Weitere Informationen hierzu sowie die aktuelle Fassung der MaPrV erhalten Sie unter
Bitte beachten Sie, dass Sie auch bei bereits bestehender Direktvermarktung eine Änderung der Direktvermarktungsform, eine Änderung der prozentualen Anteile oder bei einem gewünschten Wechsel zurück in die EEG-Vergütung dies bis vor Beginn des vorangegangenen Monats anhand der ausgefüllten Formulare bei uns melden müssen.
Achtung:
Bitte prüfen Sie vor(!) der Anmeldung zur Direktvermarktung, ob folgende Punkte erfüllt werden:
- Die Anlage ist mit einer technischen Einrichtung im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 (EEG 2012) ausgestattet, mit der der Netzbetreiber jederzeit
1. die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann und
2. die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann.
- Ihr Kontaktdatenblatt mit edifact-Adresse für die 1:1 Marktkommunikation liegt der
Anmeldung bei.
- Die Zuordnungsermächtigung für den angegebenen Bilanzkreis ist vorhanden und liegt der
Anmeldung bei (falls erforderlich).
Sollten Sie allgemeine Fragen zur Direktvermarktung, Fragen zur Abrechnung oder Fragen zur korrekten Anmeldung Ihrer Anlage haben, kontaktieren Sie uns bitte über die seitlich genannten Kontaktdaten.
